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Nutzungsbedingungen für die öffentliche Beta

Entwurf – vor Veröffentlichung von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt prüfen lassen

Dieser Text ist ein Entwurf und keine Rechtsberatung. Er ist noch nicht juristisch geprüft und darf nicht als verbindlich verstanden werden. Firmendaten des Anbieters stehen als Platzhalter in eckigen Klammern.

Version 2026-1-entwurf

Offene Punkte

Diese Punkte sind vor der Veröffentlichung zu klären.

  1. Sitz und anwendbares Recht: Der Sitz von [FIRMA] ist offen. Rechtswahl, Gerichtsstand und die Frage, welches zwingende Recht (AT/DE/CH) trotz Rechtswahl gilt, können erst nach Klärung des Sitzes entschieden werden (Abschnitt 17).
  2. AGB-Kontrolle im B2B: Für Deutschland sind die §§ 305 ff. BGB (insbesondere § 307 BGB, auch im Unternehmerverkehr über § 310 Abs. 1 BGB) zu prüfen, für Österreich § 879 Abs. 3 ABGB (gröbliche Benachteiligung), für die Schweiz Art. 8 UWG und die allgemeine Inhaltskontrolle. Keine dieser Normen ist in docs/legal belegt; alle Klauseln sind nur als "zu prüfen" zu verstehen.
  3. Haftungsbegrenzung: Höchstbetrag, Verjährung und Abgrenzung der Kardinalpflichten sind offen (Abschnitt 13). Ob eine Haftungsbeschränkung auch für eine unentgeltliche Beta wirksam und angemessen ist (Schenkung/Leihe-Maßstäbe in DE, § 521 BGB; Unentgeltlichkeit in AT/CH), ist nicht geprüft.
  4. Einordnung des Vertrags: Ob die kostenlose Nutzung als Leihe/Schenkung, Auftrag oder gemischter Vertrag zu qualifizieren ist, und welche Folgen das für Gewährleistung und Haftung hat, ist offen.
  5. Frist für Einstellung der Beta: Die "angemessene Vorankündigung" ist noch nicht beziffert (Abschnitt 4).
  6. Geplante Preise: Rechtliche Bindungswirkung der Preisangaben ("geplant", SPEC.md §20, "Platzhalter, ADR-011") und Anforderungen an Preisangaben im Unternehmerverkehr (z. B. PAngV, soweit anwendbar) sind nicht geprüft.
  7. Änderungsklausel: Das Recht zur einseitigen Änderung der Bedingungen ist in AT/DE/CH nur begrenzt zulässig; die gewählte Zustimmungsfiktion (Abschnitt 18) ist rechtlich zu prüfen.
  8. AVV als Vertragsbestandteil: Die Verzahnung mit dem AVV (Rangfolge bei Widersprüchen) ist mit dem dort verantwortlichen Entwurf abzustimmen.
  9. Open-Source-Lizenz: Das Verhältnis zwischen AGPL-3.0-Kern, kommerziellem ee/-Teil und diesen Nutzungsbedingungen (SPEC.md §20 ist ein "Vorschlag, ADR-002") ist nicht abschließend entschieden. Der Text beschränkt sich auf einen Hinweis.
  10. Mitbestimmung und Rechtsgrundlage beim Kunden: Die Aussagen zu Betriebsrat/Einwilligung stützen sich auf docs/legal/datenschutz-mitbestimmung.md §3.6. Dort sind einzelne Punkte noch UNVERIFIZIERT (z. B. Fundstellen zu BAG-Rechtsprechung, Geltung des § 26 BDSG); sie werden hier nur als allgemeine Hinweise geführt.
  11. Regeldaten und Haftung: Wer die Aktualisierung der Regelwerte verantwortet und wie weit die Haftung dafür beschränkt werden kann, ist offen (RF-16 in SPEC.md §21.2).
  12. Verbraucher: Der Dienst richtet sich nur an Unternehmer. Wie die Unternehmereigenschaft bei der Registrierung verlässlich abgefragt wird und welche Folgen eine Fehlangabe hat, ist nicht festgelegt.

1. Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der von [FIRMA], [ANSCHRIFT] (nachfolgend "kloq" oder "wir") bereitgestellten Cloud-Dienste kloq. time, kloq. people, kloq. pay und kloq. mobile (nachfolgend "Dienst") während der kostenlosen öffentlichen Beta.

(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB beziehungsweise § 1 KSchG (nachfolgend "Kunde"), die ihn für ihre gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit nutzen. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungsbeschreibung

(1) kloq bietet folgende Produkte an, die jeweils einzeln nutzbar sind:

  • kloq. time: Zeiterfassung (Stempeln über Web, Kiosk und App), Arbeitszeitmodelle, Zeitkonto, Korrekturen und Genehmigungen, Abwesenheiten, Regelpakete mit Hinweisen, Berichte und Exporte, Dienstplan.
  • kloq. people: Personenakte und Stammdaten, Rollen und Zugänge, Eintritt, Wechsel und Austritt, Verbindungen zu Personalsystemen.
  • kloq. pay: Vorerfassung für die Lohnverrechnung (Spesen, Reisen, Essenszuschuss, Belege), Lohnarten, Export und Übergabe an das Lohnbüro oder die Lohnverrechnung des Kunden.
  • kloq. mobile: eine App für Mitarbeitende des Kunden.

(2) Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung auf der Website und der Dokumentation. Er kann sich während der Beta ändern.

(3) kloq bietet den Dienst in den Ländern an, die in der Registrierung auswählbar sind (derzeit Österreich, Deutschland, Schweiz [OFFEN – bestätigen]).

3. Beta-Charakter

(1) Der Dienst befindet sich in einer öffentlichen Beta-Phase. Er kann Fehler enthalten, in Teilen unvollständig sein und sich ohne Vorankündigung verändern.

(2) Wir sagen keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Wartungsarbeiten, Störungen und Ausfälle sind möglich. Wir bemühen uns um einen zuverlässigen Betrieb.

(3) Funktionen können hinzugefügt, geändert oder entfernt werden. Neue Funktionen sind, soweit sie die Beteiligung der Arbeitnehmervertretung berühren können, standardmäßig ausgeschaltet.

(4) Wir können die Beta oder einzelne Produkte einstellen. Wir kündigen dies mit angemessener Frist an, mindestens [OFFEN – Frist, z. B. 60 Tage] vor dem Einstellungszeitpunkt, und stellen dem Kunden bis dahin eine Exportmöglichkeit für seine Daten bereit (Abschnitt 10). Eine kürzere Frist gilt nur, wenn die Einstellung aus rechtlichen oder Sicherheitsgründen unvermeidbar ist.

4. Kostenlosigkeit und geplante Preise

(1) Die Nutzung während der öffentlichen Beta ist kostenlos. Es fallen keine Entgelte an.

(2) Auf der Website geben wir geplante Preise an (Stand dieses Entwurfs: bis zu 10 Personen kostenlos; kloq. time 3 EUR, kloq. people 3 EUR und kloq. pay 2 EUR pro Person und Monat; alle drei Produkte zusammen 6 EUR pro Person und Monat). Diese Angaben sind unverbindlich und kein Angebot. Sie können sich ändern.

(3) Eine Entgeltpflicht entsteht nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Wir informieren den Kunden vor Ende der Beta in Textform über das beabsichtigte Entgelt. Ohne Zustimmung findet keine Abrechnung statt; der Kunde kann den Dienst dann kündigen und seine Daten exportieren.

5. Registrierung und Konto

(1) Die Nutzung setzt ein Konto voraus. Bei der Registrierung gibt der Kunde wahrheitsgemäß Firmenname, Firmen-E-Mail-Adresse, Sitzland, Personenanzahl und die gewünschten Produkte an und bestätigt die E-Mail-Adresse mit dem zugesandten Code.

(2) Die registrierende Person versichert, dass sie zur Registrierung für den Kunden berechtigt ist. Sie wird Administrator des Kontos.

(3) Der Kunde ist für die Sicherheit der Zugangsdaten (Passkeys, Passwörter, Zweitfaktor) verantwortlich. Er benennt mindestens zwei Administratoren mit Notfallzugang. Er stellt sicher, dass Berechtigungen nur an befugte Personen vergeben und bei Austritt oder Rollenwechsel entzogen werden.

(4) Der Kunde informiert uns unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch seines Kontos.

6. Pflichten des Kunden

(1) Rechtsgrundlage und Verantwortlichkeit. Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Beschäftigtendaten, die er in kloq verarbeitet. Er muss sicherstellen, dass er für jede aktivierte Funktion eine Rechtsgrundlage hat (Art. 6 DSGVO; Deutschland ergänzend die nationalen Regeln, Österreich ArbVG und AVRAG, Schweiz Art. 328b OR und revDSG) und die Beschäftigten informiert (Art. 13 und 14 DSGVO).

(2) Mitbestimmung. Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor der Einführung die Beteiligung der Arbeitnehmervertretung zu wahren. Das kann je nach Land insbesondere bedeuten (allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung):

  • Österreich: Zustimmung des Betriebsrats bzw. Betriebsvereinbarung nach §§ 96, 96a, 97 ArbVG; in Betrieben ohne Betriebsrat bei Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde berühren, Zustimmung der Beschäftigten nach § 10 AVRAG.
  • Deutschland: Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG (insbesondere Nr. 1, 2, 3, 6 und 14).
  • Schweiz: Information und Anhörung nach Mitwirkungsgesetz sowie Art. 48 ArG und ArGV; ein allgemeines Mitbestimmungsrecht bei Einführung von Zeiterfassung besteht nicht.

kloq stellt Hinweise und ein Bestätigungs-Gate in der Einrichtung bereit; dieses blockiert nicht und ersetzt weder die Beteiligung noch eine Rechtsprüfung.

(3) Auftragsverarbeitung. Mit dem Konto schließt der Kunde den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab (/avv). Er ist Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen. Bei Widersprüchen zu Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten hat der AVV Vorrang [OFFEN – abstimmen].

(4) Richtigkeit der Eingaben. Der Kunde ist für Inhalt, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen Daten sowie für Einstellungen (Arbeitszeitmodelle, Regelpakete, Lohnarten, Schwellen) verantwortlich.

(5) Zulässige Nutzung. Der Kunde nutzt den Dienst nur im Rahmen des Rechts und dieser Bedingungen. Untersagt sind insbesondere: Eingriffe in die Sicherheit oder den Betrieb des Dienstes, Umgehung von Mandantentrennung oder Rate-Limits, automatisierte Massenabfragen außerhalb der öffentlichen API, Überlastung der Systeme und der Einsatz zur heimlichen Überwachung von Personen.

(6) Wichtige Klarstellung zu Überwachung. kloq enthält bewusst keine Funktionen für Bildschirmaufnahmen, Tastaturprotokollierung, App- oder Website-Überwachung oder Dauer-Ortung. Der Kunde darf kloq nicht für solche Zwecke einsetzen.

7. Wichtige Klarstellungen zum Leistungsumfang

(1) Keine Rechts-, Steuer- oder Lohnverrechnungsberatung. kloq ist Software. Der Dienst und seine Inhalte (einschließlich Regelpakete, Texte, Vorlagen und Hinweise) sind keine Rechts-, Steuer- oder Lohnverrechnungsberatung. Der Kunde bleibt verpflichtet, die für ihn geltenden Vorschriften selbst oder mit fachlicher Beratung einzuhalten.

(2) kloq. pay rechnet keine Löhne. kloq. pay ist keine Lohnverrechnung. Es berechnet keine Löhne, Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge und meldet nichts an Behörden oder Sozialversicherungsträger. kloq. pay dient der Vorerfassung und Übergabe von Daten an eine Lohnverrechnung. Mindestlohn- und Geringfügigkeitshinweise sind Prüfhinweise und keine Berechnung.

(3) Regelwerte, Grenzwerte und Warnungen sind Hinweise. Regelpakete, Grenzwerte (zum Beispiel zu Höchstarbeitszeit, Ruhezeit, Pausen, Jugend- oder Mutterschutz), Feiertage und Warnungen beruhen auf Rechtsquellen, die sich ändern können und zum Teil noch nicht abschließend geprüft sind. Sie sind Hinweise und vom Kunden fachlich zu prüfen. Wir übernehmen keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Werte, die als nicht verifiziert gekennzeichnet sind, werden nicht als verbindliche Regeldaten ausgespielt.

(4) Dienstplan-Abweichungen sind keine Sanktionen. Hinweise und Warnungen im Dienstplan zeigen mögliche Abweichungen von Regeln. Sie sind keine Sanktionen und keine Entscheidung. Über Konsequenzen entscheidet allein der Kunde.

(5) Sonderfälle. Entsendung, Grenzgänger, Mehrfachbeschäftigung außerhalb des Kunden und vergleichbare Sonderfälle werden von kloq nur erkannt und gemeldet, nicht rechtlich gelöst.

(6) KI-gestützte Belegerkennung. Falls der Kunde sie aktiviert, liefert die Belegerkennung Vorschläge, die eine Person bestätigen muss. Näheres regeln Datenschutzerklärung und AVV.

8. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung und dem AVV. Für Beschäftigtendaten ist der Kunde Verantwortlicher; wir sind Auftragsverarbeiter. Unterauftragsverarbeiter werden im Verzeichnis zum AVV geführt.

9. Open-Source-Lizenz und Self-Hosting

(1) Der Kern von kloq steht als Open-Source-Software unter der GNU Affero General Public License Version 3 (AGPL-3.0). Teile im Verzeichnis ee/ sind kommerziell lizenziert [OFFEN – Entscheidung ADR-002]. Maßgeblich sind die Lizenztexte im Quellcode-Repository.

(2) Diese Nutzungsbedingungen betreffen den von uns gehosteten Cloud-Dienst. Für Self-Hosting gelten die Lizenzbedingungen und gegebenenfalls gesonderte Vereinbarungen.

10. Datensicherung und Export

(1) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine Daten in angemessenem Umfang zu sichern. Wir führen technische Sicherungen für den Betrieb durch, sagen aber keine Wiederherstellung einzelner Datenbestände zu.

(2) Der Dienst bietet Exportfunktionen. Der Kunde kann seine Daten jederzeit während der Laufzeit exportieren. Bei Einstellung der Beta oder Beendigung des Vertrags stellen wir die Exportmöglichkeit für einen angemessenen Zeitraum bereit, mindestens bis zum Ende der Frist nach Abschnitt 3 Absatz 4 beziehungsweise Abschnitt 14.

(3) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden (etwa für Zeitaufzeichnungen und Lohnunterlagen) bleiben dessen Verantwortung. Der Kunde stellt sicher, dass er Aufbewahrungsfristen auch außerhalb von kloq einhalten kann.

11. Verfügbarkeit, Support

(1) Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Reaktionszeit oder Verfügbarkeit.

(2) Support leisten wir nach Möglichkeit und ohne Rechtsanspruch über [KONTAKT].

12. Sperre

(1) Wir dürfen ein Konto ganz oder teilweise vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Bedingungen oder gegen Gesetze vorliegen, wenn die Sicherheit des Dienstes oder von Daten gefährdet ist oder wenn dies zur Abwehr einer Überlastung erforderlich ist.

(2) Wir informieren den Kunden über die Sperre und deren Grund, soweit möglich vorab, und heben sie auf, sobald der Grund entfällt. Der Datenexport bleibt auch bei einer Sperre möglich, soweit dem keine Sicherheits- oder Rechtsgründe entgegenstehen.

13. Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere dem Produkthaftungsgesetz), soweit zwingendes Recht eine Haftung vorsieht.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf [OFFEN – Höchstbetrag] begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Das gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für Schäden aus Datenverlust, soweit der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden vermeidbar gewesen wäre.

(4) Für die inhaltliche Richtigkeit von Regelwerten, Grenzwerten und Hinweisen (Abschnitt 7) übernehmen wir keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig; die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.

(5) Die Haftung nach den Absätzen 2 bis 4 verjährt in [OFFEN – Frist].

(6) Zwingendes Recht in Österreich, Deutschland und der Schweiz bleibt unberührt. Soweit die Haftung von uns ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.

(7) Der Kunde haftet für Schäden, die uns aus einem von ihm zu vertretenden Verstoß gegen diese Bedingungen entstehen, nach den gesetzlichen Vorschriften. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Dienstes durch den Kunden beruhen, insbesondere wenn der Kunde für Beschäftigtendaten keine Rechtsgrundlage hatte [OFFEN – Zulässigkeit der Freistellung prüfen].

14. Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag über die Nutzung der Beta wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Der Kunde kann jederzeit ohne Frist kündigen, in der Regel durch Löschen des Kontos oder Mitteilung an [KONTAKT].

(3) Wir können mit einer Frist von [OFFEN – z. B. 30 Tagen] kündigen oder die Beta nach Abschnitt 3 Absatz 4 einstellen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Nach Vertragsende löschen wir die Daten des Kunden nach den im AVV vereinbarten Regeln und Fristen, sofern nicht gesetzliche Pflichten entgegenstehen.

15. Änderungen des Dienstes

Wir dürfen den Dienst weiterentwickeln, solange die Änderung für den Kunden zumutbar ist und wesentliche vertragliche Pflichten nicht ausgehöhlt werden. Wesentliche Änderungen kündigen wir, soweit möglich, vorher an.

16. Übertragung

Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung übertragen. Wir dürfen den Vertrag auf ein Unternehmen übertragen, das den Dienst fortführt; wir informieren den Kunden vorab [OFFEN – prüfen].

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht [OFFEN – abhängig vom Sitz], unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen. Zwingende Vorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen Sitz hat, bleiben unberührt.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, [OFFEN – abhängig vom Sitz]. Wir dürfen den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

18. Änderungen dieser Bedingungen

(1) Wir können diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist (zum Beispiel Rechtsänderung, neue Funktionen, Ende der Beta) und für den Kunden zumutbar ist.

(2) Wir teilen Änderungen in Textform mindestens [OFFEN – z. B. 30 Tage] vor Inkrafttreten mit und weisen auf das Kündigungsrecht hin. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist und nutzt er den Dienst weiter, gelten die Änderungen als genehmigt, wenn wir in der Mitteilung auf diese Folge hingewiesen haben [OFFEN – Zulässigkeit der Zustimmungsfiktion prüfen]. Änderungen, die eine Entgeltpflicht begründen, werden nie durch bloßes Schweigen wirksam (Abschnitt 4 Absatz 3).

19. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (salvatorische Klausel). Gesetzliche Vorschriften, die an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten, bleiben unberührt.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Textform [OFFEN – prüfen].

(3) Maßgeblich ist die deutsche Fassung. Die englische Fassung dient der Information.

Stand: 2026-10-10, Version 2026-1-entwurf.