Betriebsvereinbarung Dienstplan und Schichtplanung (Deutschland)
Entwurf – vor Veröffentlichung von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt prüfen lassen
Dieser Text ist ein Entwurf und keine Rechtsberatung. Er ist noch nicht juristisch geprüft und darf nicht als verbindlich verstanden werden. Firmendaten des Anbieters stehen als Platzhalter in eckigen Klammern.
Version 2026-1-entwurf
Offene Punkte
Diese Punkte sind vor der Veröffentlichung zu klären.
- Mitbestimmung beim Einzeltausch: Ob jeder einzelne Schichttausch der Mitbestimmung unterliegt oder eine Rahmenregelung genügt, ist nicht durch Entscheidungen belegt (Quellen: Fachbeiträge, Aktenzeichen nicht gelesen). Die Vorlage wählt eine Rahmenregelung mit Betriebsvereinbarung. Haftung und Lohnrisiko bei automatisch bestätigtem Tausch sind zu bewerten.
- Eine allgemeine gesetzliche Ankündigungsfrist für Dienstplanänderungen gibt es in Deutschland nicht; es gilt das Weisungsrecht nach billigem Ermessen (§ 106 GewO) und die Mitbestimmung. Nur für Arbeit auf Abruf gelten vier Tage (§ 12 Abs. 3 TzBfG, Tarifvertrag kann abweichen). Die in der Vorlage vorgeschlagene Frist ist eine freiwillige Festlegung und mit Ihrem Tarifvertrag abzugleichen.
- Der Eingangssatz des § 87 Abs. 1 BetrVG schließt Mitbestimmung aus, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Ob und wo Ihr Tarifvertrag Dienstplanregeln enthält, ist zu prüfen.
- Regelprüfung nach dem ArbZG (Ruhezeit, Höchstarbeitszeit) und Jugendarbeitsschutz: Die Vorlage verweist allgemein auf die gesetzlichen Grenzen. Branchenspezifische Regeln sind einzufügen.
- Plan/Ist-Hinweise sind eine Verhaltens- und Leistungskontrolle im Sinn des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Die Vorlage beschränkt sie auf Hinweise; ob dies für Ihren Betrieb genügt, ist zu klären.
- EuGH C-65/23: Auch Kollektivvereinbarungen müssen Art. 5, 6 und 9 DSGVO einhalten; die Entscheidung liegt nur über Sekundärquellen vor. § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG ist nach EuGH C-34/21 unsicher, die Vorlage nennt daher Art. 6 DSGVO als Grundlage.
Betriebsvereinbarung über Dienstplan und Schichtplanung mit kloq
abgeschlossen zwischen [UNTERNEHMEN], [ANSCHRIFT], im Folgenden Arbeitgeber, und dem Betriebsrat des Betriebs [BETRIEB], vertreten durch [BETRIEBSRAT], im Folgenden Betriebsrat.
1. Gegenstand und Rechtsgrundlage
- Diese Vereinbarung regelt die Planung der Arbeitszeit mit der Dienstplan-Funktion der Software kloq: Schichtvorlagen, Besetzung, Veröffentlichung, Änderung, Wunschfrei, Tausch und Hinweise bei Regelverstößen.
- Sie regelt Angelegenheiten der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 (Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Pausen, Verteilung auf die Wochentage) und Nr. 3 (vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit) BetrVG. Soweit Datenverarbeitung betroffen ist, ergänzt sie die Betriebsvereinbarung Zeiterfassung (Modul F): [BEZEICHNUNG UND DATUM].
- Gesetzliche und tarifliche Regelungen bleiben unberührt. Diese Vereinbarung kann sie nicht unterschreiten. Tarifvertrag: [TARIFVERTRAG ODER KEINER].
- Datenschutzrechtliche Grundlage sind Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und f DSGVO sowie diese Kollektivvereinbarung (§ 26 Abs. 4 BDSG). Die Vereinbarung ist kein Freibrief; die Erforderlichkeit der Datenkategorien ist in Abschnitt 13 begründet.
- Der Plan ist das Soll; die Stempelung ist das Ist.
2. Geltungsbereich
Die Vereinbarung gilt für den Betrieb [BETRIEB] und alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Dienstplan arbeiten, in den Bereichen [BEREICHE]. Ausgenommen sind: [AUSNAHMEN, ZUM BEISPIEL LEITENDE ANGESTELLTE].
3. Planungsgrundsätze
- Die Planung erfolgt in Planungsperioden von [DAUER, ZUM BEISPIEL 4 WOCHEN].
- Schichtvorlagen und Wochenmuster legt der Arbeitgeber im Einvernehmen mit dem Betriebsrat fest: [SCHICHTVORLAGEN MIT BEGINN, ENDE UND PAUSEN].
- Für jeden Bereich und jedes Zeitfenster gilt eine Mindestbesetzung: [MINDESTBESETZUNG]. Unter- und Überbesetzung werden im Plan markiert und sind kein Anlass für personenbezogene Maßnahmen.
- Die Beschäftigten werden über Wunschfrei und Verfügbarkeit in die Planung einbezogen (Abschnitt 5).
- Unbeliebte Dienste (Nacht, Wochenende, Feiertag) werden gerecht verteilt: [REGELUNG ROTATION].
4. Veröffentlichung und Änderung
- Mitarbeitende sehen nur veröffentlichte Pläne.
- Der Plan wird spätestens [FRIST] Tage vor Beginn der Planungsperiode veröffentlicht.
- Änderungen nach der Veröffentlichung. Eine gesetzliche Allgemeinfrist besteht nicht. Die Parteien vereinbaren deshalb für die Änderung veröffentlichter Dienste eine Ankündigungsfrist von [FRIST, ZUM BEISPIEL 14] Tagen. Kürzere Fristen sind nur zulässig bei [KONKRETE AUSNAHMEFÄLLE, ZUM BEISPIEL KRANKHEITSVERTRETUNG] und, soweit Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG berührt sind, mit Zustimmung des Betriebsrats oder in der Regelung des Absatzes 5.
- Unterschreitet eine Änderung die Frist, zeigt kloq einen Hinweis; das System weist niemals still durch.
- Eilfälle: Der Arbeitgeber informiert den Betriebsrat unverzüglich, spätestens am nächsten Arbeitstag, über Änderungen unter der Frist: [REGELUNG EILFÄLLE].
- Jede Änderung nach Veröffentlichung wird markiert, mit Zeitpunkt der Veröffentlichung, der Änderung und der Benachrichtigung festgehalten und der betroffenen Person mitgeteilt. Bei Schutzzeiträumen wird der Grund nicht offengelegt.
5. Wunschfrei und Verfügbarkeit
- Mitarbeitende können in der App bis zum Stichtag [FRIST VOR PLANUNGSPERIODE] Wunschfrei und Verfügbarkeit melden.
- Wünsche werden im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten berücksichtigt. Reihenfolge bei Konflikten: [REIHENFOLGE].
- Ein abgelehnter Wunsch wird mit einem Grund aus einem Katalog mitgeteilt: [KATALOG].
- Wunschfrei und Verfügbarkeit sind freiwillige Angaben. Aus ihrer Häufigkeit oder ihrem Fehlen werden keine Schlüsse auf Leistung oder Verhalten gezogen.
- Gründe für Wünsche (zum Beispiel Betreuungspflichten) sind nicht erforderlich und werden nicht verlangt.
6. Tausch, Abgabe und Übernahme von Schichten
- Beschäftigte können Schichten tauschen, abgeben oder übernehmen. Der Betriebsrat stimmt diesem Verfahren als Rahmenregelung zu; ein Tausch im Rahmen dieser Vereinbarung bedarf nicht jeweils einer weiteren Beteiligung des Betriebsrats.
- Regelprüfung für beide. Vor dem Antrag prüft das System für beide Personen nach dem jeweils eigenen Regelpaket Ruhezeit, Höchstarbeitszeit, Pausen, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Wochenruhe, Jugendschutz und Einsatzbeschränkungen. Bei Teilzeit wird der Effekt auf Mehrarbeit angezeigt.
- Beide Personen stimmen dem Tausch ausdrücklich zu; die Zustimmung wird protokolliert.
- Die Teamleitung bestätigt den Tausch. Der Arbeitgeber behält die Dienstplanhoheit.
- Automatische Bestätigung ist nur zulässig, wenn der Tausch regelkonform ist und der Betriebsrat sie hier ausdrücklich erlaubt: Auto-Bestätigung erlaubt: ja / nein. Bei „nein“ bleibt jede Bestätigung bei der Teamleitung.
- Besteht eine der beteiligten Personen die Regelprüfung nicht, ist der Tausch ausgeschlossen.
- Die Teamleitung kann einen Tausch aus betrieblichen Gründen ablehnen und nennt den Grund aus dem Katalog: [KATALOG].
7. Offene Schichten
- Offene Schichten können ausgeschrieben werden. Interessierte melden sich in der App, die Teamleitung wählt.
- Auswahlkriterien: [KRITERIEN].
- Eine Pflicht zur Meldung besteht nicht.
8. Regelprüfung und Hinweise
- kloq prüft beim Planen die gesetzlichen und tariflichen Grenzen des jeweiligen Arbeitsverhältnisses und des Arbeitsorts; die strengere Regel gilt.
- Verstöße erscheinen für den Planer als Hinweis oder Warnung, nicht als automatische Sperre, soweit diese Vereinbarung Gestaltungsspielraum lässt. Eine Warnung ist zu beheben oder schriftlich zu begründen: [REGELUNG BEGRÜNDUNG].
- Hinweise sind interne Planungshilfen. Sie begründen keinen Vorwurf gegen Beschäftigte und werden nicht dauerhaft je Person ausgewertet.
- Das Geburtsdatum dient nur der Jugendschutzprüfung; der Planer sieht weder Geburtsdatum noch Schutzzeitraum. Schwangerschaft, Stillzeit und Behinderung erscheinen nur als neutrale Einsatzbeschränkung ohne Grund.
- Die Einigungsstelle oder gerichtliche Entscheidungen werden im Produkt nicht abgebildet.
9. Plan/Ist-Vergleich
- kloq vergleicht Plan und Stempelung und zeigt der Teamleitung Hinweise (zu spät, früher gegangen, nicht erschienen, ungeplant gestempelt).
- Die Hinweise dienen der Klärung. Sie sind nie automatisch sanktionierend und keine alleinige Grundlage personeller Maßnahmen; vor jeder Maßnahme wird die betroffene Person gehört.
- Hinweise werden nach [FRIST, Vorschlag: 3 Monaten] aus der Ansicht der Teamleitung entfernt, soweit sie nicht für die Lohnabrechnung nötig sind.
- Eine Ranglisten- oder Quotenauswertung von Hinweisen je Person ist unzulässig.
10. Daten, Rollen und Fristen
| Datenkategorie | Person selbst | Teamleitung | Personal | Lohnbüro | Betriebsrat |
|---|---|---|---|---|---|
| Veröffentlichter Plan | lesen | lesen, planen | lesen | lesen (Zuschläge) | Einsicht nach Abschnitt 11 |
| Entwurf | nein | lesen, planen | lesen | nein | auf Verlangen |
| Wunschfrei, Verfügbarkeit | eigene | lesen | lesen | nein | nein |
| Tauschanträge und Zustimmungen | eigene | lesen | lesen | nein | Anzahl auf Verlangen |
| Regelprüfung (Hinweise) | eigene | Gruppe | lesen | nein | nein |
| Plan/Ist-Hinweise | eigene | Gruppe | lesen | nein | nein |
| Einsatzbeschränkung (neutral) | nein | nur in der Planung ohne Grund | Verwaltung | nein | nein |
- Kollegen derselben Schicht. Mitarbeitende sehen in ihrer Schicht Kolleginnen und Kollegen: sichtbar ja / nein.
- Kalenderexport. Der Export in einen privaten Kalender ist freiwillig; der Link ist persönlich und widerrufbar.
- Fristen. Pläne und Änderungen werden wie Zeitbuchungen aufbewahrt (Ausgangswert 36 Monate, Betriebsvereinbarung Zeiterfassung, Abschnitt 11). Wunschfrei und Verfügbarkeit werden [FRIST, Vorschlag: 6 Monate] nach der Planungsperiode gelöscht. Plan/Ist-Hinweise: Abschnitt 9.
- Auswertungen über den Dienstplan sind auf Planung und Abrechnung beschränkt. Das Auswertungsverbot der Betriebsvereinbarung Zeiterfassung gilt.
11. Kontrollrechte des Betriebsrats
- Der Betriebsrat erhält die Schichtvorlagen, Wochenmuster, Mindestbesetzungen und Regelparameter in der jeweils gültigen Fassung.
- Er kann veröffentlichte Pläne einsehen und erhält die Liste der Änderungen nach Veröffentlichung unter der Frist nach Abschnitt 4.
- Er erhält jährlich eine anonymisierte Übersicht über Tauschanträge, Ablehnungen und Frist-Unterschreitungen.
- Er kann die Einstellung der Auto-Bestätigung (Abschnitt 6) jederzeit prüfen und deren Abschaltung verlangen.
- Bei Verdacht auf Verstöße kann er eine Prüfung durch [UNABHÄNGIGE STELLE] verlangen.
12. Änderungsverfahren
- Neue Funktion ist Änderungsfall. Neue Planungsfunktionen (zum Beispiel Bedarfsplanung aus Erfahrungswerten, neue Automatiken, neue Auswertungen) bleiben ausgeschaltet, bis die Parteien diese Vereinbarung ergänzt haben. kloq zeigt dem Arbeitgeber dafür einen Hinweis (Mitbestimmungs-Gate) und protokolliert die Bestätigung. Das Gate sperrt die Funktion nicht technisch; der Arbeitgeber verpflichtet sich, sie intern erst nach der Ergänzung freizuschalten.
- Änderungen der Regelparameter, Schichtvorlagen und der Auto-Bestätigung werden schriftlich als Nachtrag vereinbart, mit Datum und Version.
- Der Arbeitgeber informiert den Betriebsrat vor jedem Versionswechsel über neue, mitbestimmungsrelevant gekennzeichnete Funktionen, spätestens [FRIST, Vorschlag: 14] Tage vorher.
13. Erforderlichkeit
Der Arbeitgeber hat die Erforderlichkeit der Datenkategorien dieser Vereinbarung geprüft:
| Datenkategorie | Zweck | Warum erforderlich | Mildere Mittel geprüft |
|---|---|---|---|
| Schichten und Besetzung | Planung | [BEGRÜNDUNG] | [PRÜFUNG] |
| Wunschfrei, Verfügbarkeit | Berücksichtigung von Wünschen | [BEGRÜNDUNG] | [PRÜFUNG] |
| Tauschanträge und Zustimmung | Nachvollziehbarkeit | [BEGRÜNDUNG] | [PRÜFUNG] |
| Geburtsdatum (nur Regelprüfung) | Jugendschutz | [BEGRÜNDUNG] | [PRÜFUNG] |
| Einsatzbeschränkungen | Schutzvorschriften | [BEGRÜNDUNG] | [PRÜFUNG] |
| Plan/Ist-Hinweise | Klärung von Abweichungen | [BEGRÜNDUNG] | [PRÜFUNG] |
14. Streitbeilegung
- Bei Meinungsverschiedenheiten verhandeln die Parteien innerhalb von [FRIST] Tagen.
- Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle (§ 87 Abs. 2 BetrVG). Ihr Spruch ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Besetzung und Verfahren: [VEREINBARUNG, FALLS GEWÜNSCHT].
- Die Entscheidung der Einigungsstelle ersetzt nicht die Prüfung der Datenschutzkonformität.
15. Schlussbestimmungen
- Die Vereinbarung tritt am [DATUM] in Kraft.
- Sie wird auf [unbestimmte Zeit / BEFRISTUNG] geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von [FRIST] zum [TERMIN] schriftlich gekündigt werden. Nachwirkung: [REGELUNG].
- Sie wird im Betrieb ausgelegt oder digital zugänglich gemacht.
- Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem Zweck am nächsten kommt.
[ORT], [DATUM]
Für den Arbeitgeber: [NAME, FUNKTION]
Für den Betriebsrat: [NAME, FUNKTION]