Betriebsvereinbarung Dienstplan und Schichtplanung (Österreich)
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Version 2026-1-entwurf
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- Ob die Vereinbarung als Betriebsvereinbarung nach § 97 Abs. 1 Z 2 ArbVG (generelle Festsetzung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Dauer und Lage der Pausen, Verteilung auf die Wochentage) abgeschlossen werden kann, ist für den konkreten Betrieb zu prüfen. Der Einzeltausch ist keine „generelle“ Festsetzung; ob eine BV Tauschregeln enthalten darf, ist nicht geprüft.
- Ankündigungsfrist: § 19c Abs. 2 AZG (zwei Wochen Mitteilung, sachliche Rechtfertigung, keine entgegenstehenden berücksichtigungswürdigen Interessen) und die Ausnahmen in Abs. 3 (Unvorhersehbares, Kollektivvertrag) sind für Ihre Branche und Ihren Kollektivvertrag zu prüfen. Die Auslegung bei einvernehmlichem Tausch ist nicht durch Rechtsprechung belegt.
- Auto-Bestätigung von Tauschanträgen: Zulässig nur, wenn diese Vereinbarung sie ausdrücklich erlaubt (Abschnitt 8). Rechtsrisiko und Haftung bei automatisch bestätigten Tauschvorgängen sind zu bewerten.
- Bezugspunkt der Frist (Wochenbeginn oder Schichtbeginn) ist offen und deshalb als Platzhalter vorgesehen.
- Jugendschutz, Mutterschutz und Behinderung in der Regelprüfung: Die Vorlage verwendet neutrale Einsatzbeschränkungen ohne Grund. Ob dies für Ihre Branche genügt, ist zu klären.
- Welche Funktionen des Dienstplans zusätzlich unter § 96 Abs. 1 Z 3 oder § 96a ArbVG fallen (zum Beispiel Plan/Ist-Vergleich als Kontrollmaßnahme), ist nicht geprüft. Die Vorlage schließt sanktionierende Verwendung aus.
- EuGH C-65/23: Auch Kollektivvereinbarungen müssen Art. 5, 6 und 9 DSGVO einhalten; die Entscheidung liegt nur über Sekundärquellen vor.
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Betriebsvereinbarung über Dienstplan und Schichtplanung mit kloq
abgeschlossen zwischen [UNTERNEHMEN], [ANSCHRIFT], im Folgenden Unternehmen, und dem Betriebsrat des Betriebs [BETRIEB], vertreten durch [BETRIEBSRAT], im Folgenden Betriebsrat.
1. Gegenstand und Rechtsgrundlage
- Diese Vereinbarung regelt die Planung der Arbeitszeit mit der Dienstplan-Funktion der Software kloq: Schichtvorlagen, Besetzung, Veröffentlichung, Änderung, Wunschfrei, Tausch und Hinweise bei Regelverstößen.
- Sie ist eine Betriebsvereinbarung im Sinn des § 97 Abs. 1 Z 2 ArbVG über die generelle Festsetzung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Dauer und Lage der Pausen und Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Soweit Datenverarbeitung betroffen ist, ergänzt sie die Betriebsvereinbarung Zeiterfassung (Modul F): [BEZEICHNUNG UND DATUM].
- Gesetzliche und kollektivvertragliche Arbeitszeitregeln bleiben unberührt. Diese Vereinbarung kann sie nicht unterschreiten.
- Der Plan ist das Soll; die Stempelung ist das Ist.
2. Geltungsbereich
Die Vereinbarung gilt für den Betrieb [BETRIEB] und alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Dienstplan arbeiten, in den Bereichen [BEREICHE]. Ausgenommen sind: [AUSNAHMEN, ZUM BEISPIEL LEITENDE ANGESTELLTE].
3. Planungsgrundsätze
- Die Planung erfolgt in Planungsperioden von [DAUER, ZUM BEISPIEL 4 WOCHEN].
- Schichtvorlagen (Früh, Spät, Nacht, Teildienst) und Wochenmuster legt das Unternehmen im Einvernehmen mit dem Betriebsrat fest. Aktuelle Liste: [SCHICHTVORLAGEN MIT BEGINN, ENDE UND PAUSEN].
- Für jeden Bereich und jedes Zeitfenster gilt eine Mindestbesetzung: [MINDESTBESETZUNG]. Unter- und Überbesetzung werden im Plan farbig markiert und sind kein Anlass für personenbezogene Maßnahmen.
- Die Beschäftigten werden in die Planung einbezogen, insbesondere über Wunschfrei und Verfügbarkeit (Abschnitt 5).
- Eine gerechte Verteilung unbeliebter Dienste (Nacht, Wochenende, Feiertag) wird angestrebt: [REGELUNG ROTATION].
4. Veröffentlichung und Änderung
- Mitarbeitende sehen nur veröffentlichte Pläne. Entwürfe sind für sie nicht sichtbar.
- Der Plan für eine Planungsperiode wird spätestens [FRIST] Tage vor deren Beginn veröffentlicht.
- Änderungen nach der Veröffentlichung. Eine einseitige Änderung der Lage der Arbeitszeit ist nur zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist, der betroffenen Person für die jeweilige Woche mindestens zwei Wochen im Voraus mitgeteilt wird und berücksichtigungswürdige Interessen der Person nicht entgegenstehen (§ 19c Abs. 2 AZG). Ausnahmen nach § 19c Abs. 3 AZG (unvorhersehbare Fälle, Kollektivvertrag) gelten nur in diesen Grenzen: [KONKRETE AUSNAHMEFÄLLE DES BETRIEBS]. Fristbezug (Wochenbeginn oder Schichtbeginn): [FESTLEGUNG].
- Unterschreitet eine Änderung die Frist, zeigt kloq dem Planer einen Hinweis und die Änderung wird nur wirksam, wenn die Voraussetzungen vorliegen oder die Person zustimmt. Das System weist niemals still durch.
- Jede Änderung nach Veröffentlichung wird markiert, mit Zeitpunkt der Veröffentlichung, der Änderung und der Benachrichtigung festgehalten und der betroffenen Person mitgeteilt. Bei Schutzzeiträumen wird der Grund nicht offengelegt.
- Der Betriebsrat wird über Änderungen, die [ANZAHL] Personen oder mehr betreffen, unverzüglich informiert.
5. Wunschfrei und Verfügbarkeit
- Mitarbeitende können in der App bis zum Stichtag [FRIST VOR PLANUNGSPERIODE] Wunschfrei und Verfügbarkeit melden.
- Das Unternehmen berücksichtigt Wünsche im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten und nach folgender Reihenfolge: [REIHENFOLGE, ZUM BEISPIEL BETREUUNGSPFLICHTEN, FRÜHERE ABLEHNUNGEN].
- Ein abgelehnter Wunsch wird mit einem Grund aus einem festgelegten Katalog mitgeteilt: [KATALOG].
- Wunschfrei und Verfügbarkeit sind freiwillige Angaben. Aus ihrer Häufigkeit oder ihrem Fehlen dürfen keine Schlüsse über Leistung oder Verhalten gezogen werden.
- Angaben zu Gründen von Wünschen (zum Beispiel Betreuungspflichten) sind nicht erforderlich und werden nicht verlangt.
6. Tausch, Abgabe und Übernahme von Schichten
- Beschäftigte können Schichten tauschen, abgeben oder übernehmen. Ein einvernehmlicher Tausch ist eine Vereinbarung der beteiligten Personen über die Lage der Arbeitszeit; die Frist des § 19c Abs. 2 AZG gilt dafür nicht.
- Regelprüfung für beide. Vor dem Antrag prüft das System für beide Personen nach dem jeweils eigenen Regelpaket Ruhezeit, Höchstarbeitszeit (Tag/Woche), Pausen, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Wochenruhe, Jugendschutz und Einsatzbeschränkungen. Bei Teilzeit wird zusätzlich der Effekt auf Mehrarbeit angezeigt.
- Beide Personen stimmen dem Tausch ausdrücklich zu. Die Zustimmung wird als Ereignis protokolliert.
- Die Teamleitung bestätigt den Tausch.
- Automatische Bestätigung durch das System ist nur zulässig, wenn der Tausch regelkonform ist und der Betriebsrat sie hier ausdrücklich erlaubt: Auto-Bestätigung erlaubt: ja / nein. Bei „nein“ bleibt jede Bestätigung bei der Teamleitung.
- Wird die Regelprüfung für eine der beteiligten Personen nicht bestanden, ist der Tausch ohne Ausnahme ausgeschlossen.
- Die Teamleitung kann einen Tausch aus betrieblichen Gründen ablehnen und nennt den Grund aus dem Katalog: [KATALOG].
7. Offene Schichten
- Offene Schichten können ausgeschrieben werden. Interessierte melden sich in der App, die Teamleitung wählt.
- Auswahlkriterien: [KRITERIEN, ZUM BEISPIEL QUALIFIKATION, REIHENFOLGE DER MELDUNG, GLEICHE VERTEILUNG].
- Eine Pflicht zur Meldung besteht nicht.
8. Regelprüfung und Hinweise
- kloq prüft beim Planen die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Grenzen des jeweiligen Dienstverhältnisses und des Arbeitsorts; die strengere Regel gilt.
- Verstöße werden dem Planer als Hinweis oder Warnung angezeigt, nicht als automatische Sperre, soweit diese Vereinbarung Gestaltungsspielraum lässt. Eine Warnung ist zu beheben oder schriftlich zu begründen: [REGELUNG BEGRÜNDUNG].
- Hinweise sind interne Planungshilfen. Sie begründen keinen Vorwurf gegen Beschäftigte und werden nicht dauerhaft pro Person ausgewertet.
- Das Geburtsdatum wird nur für die Jugendschutzprüfung verwendet; der Planer sieht weder Geburtsdatum noch Schutzzeitraum. Schwangerschaft, Stillzeit und Behinderung erscheinen nur als neutrale Einsatzbeschränkung ohne Grund.
9. Plan/Ist-Vergleich
- kloq vergleicht Plan und Stempelung und zeigt der Teamleitung Hinweise (zu spät, früher gegangen, nicht erschienen, ungeplant gestempelt).
- Diese Hinweise dienen der Klärung. Sie sind nie automatisch sanktionierend und keine alleinige Grundlage arbeitsrechtlicher Maßnahmen. Vor jeder Maßnahme wird die betroffene Person gehört.
- Hinweise werden nach [FRIST, Vorschlag: 3 Monaten] aus der Ansicht der Teamleitung entfernt, soweit sie nicht für die Lohnabrechnung nötig sind.
- Eine Ranglisten- oder Quotenauswertung von Plan/Ist-Hinweisen je Person ist unzulässig.
10. Daten, Rollen und Fristen
| Datenkategorie | Person selbst | Teamleitung | Personal | Lohnbüro | Betriebsrat |
|---|---|---|---|---|---|
| Veröffentlichter Plan | lesen | lesen, planen | lesen | lesen (Zuschläge) | Einsicht nach Abschnitt 11 |
| Entwurf | nein | lesen, planen | lesen | nein | auf Verlangen |
| Wunschfrei, Verfügbarkeit | eigene | lesen | lesen | nein | nein |
| Tauschanträge und Zustimmungen | eigene | lesen | lesen | nein | Anzahl auf Verlangen |
| Regelprüfung (Hinweise) | eigene | Gruppe | lesen | nein | nein |
| Plan/Ist-Hinweise | eigene | Gruppe | lesen | nein | nein |
| Einsatzbeschränkung (neutral) | nein | nur in der Planung ohne Grund | Verwaltung | nein | nein |
- Kollegen derselben Schicht. Mitarbeitende sehen in ihrer Schicht Kolleginnen und Kollegen: sichtbar ja / nein (Einstellung des Unternehmens).
- Kalenderexport. Der Export des eigenen Plans in einen privaten Kalender ist freiwillig; der Link ist persönlich und widerrufbar.
- Fristen. Pläne und Änderungen werden wie Zeitbuchungen aufbewahrt (Ausgangswert 36 Monate, Verweis auf die Betriebsvereinbarung Zeiterfassung, Abschnitt 11, und SPEC 17.2). Wunschfrei und Verfügbarkeit werden [FRIST, Vorschlag: 6 Monate] nach der Planungsperiode gelöscht. Plan/Ist-Hinweise: siehe Abschnitt 9.
- Auswertungen über den Dienstplan sind auf die Zwecke der Planung und Abrechnung beschränkt. Es gilt das Auswertungsverbot der Betriebsvereinbarung Zeiterfassung.
11. Kontrollrechte des Betriebsrats
- Der Betriebsrat erhält die Schichtvorlagen, Wochenmuster, Mindestbesetzungen und Regelparameter (Fristen, Ruhezeiten) in der jeweils gültigen Fassung.
- Er kann veröffentlichte Pläne einsehen und erhält die Liste der Änderungen nach Veröffentlichung, wenn sie die Frist nach Abschnitt 4 unterschreiten.
- Er erhält jährlich eine anonymisierte Übersicht über Tauschanträge, Ablehnungen und Frist-Unterschreitungen.
- Er kann die Einstellung der Auto-Bestätigung (Abschnitt 6) jederzeit prüfen und deren Abschaltung verlangen.
- Der Betriebsrat kann bei Verdacht auf Verstöße eine Prüfung durch [UNABHÄNGIGE STELLE] verlangen.
12. Änderungsverfahren
- Neue Funktion ist Änderungsfall. Neue Planungsfunktionen (zum Beispiel Bedarfsplanung aus Erfahrungswerten, neue Automatiken, neue Auswertungen) bleiben ausgeschaltet, bis die Parteien diese Vereinbarung ergänzt haben. kloq zeigt dem Unternehmen dafür einen Hinweis (Mitbestimmungs-Gate) und protokolliert die Bestätigung. Das Gate sperrt die Funktion nicht technisch; das Unternehmen verpflichtet sich, sie intern erst nach der Ergänzung freizuschalten.
- Änderungen der Regelparameter, der Schichtvorlagen und der Auto-Bestätigung werden schriftlich als Nachtrag vereinbart, mit Datum und Version.
- Das Unternehmen informiert den Betriebsrat vor jedem Versionswechsel über neue, mitbestimmungsrelevant gekennzeichnete Funktionen, spätestens [FRIST, Vorschlag: 14] Tage vorher.
13. Erforderlichkeit
Das Unternehmen hat die Erforderlichkeit der Datenkategorien dieser Vereinbarung geprüft:
| Datenkategorie | Zweck | Warum erforderlich | Mildere Mittel geprüft |
|---|---|---|---|
| Schichten und Besetzung | Planung | [BEGRÜNDUNG] | [PRÜFUNG] |
| Wunschfrei, Verfügbarkeit | Berücksichtigung von Wünschen | [BEGRÜNDUNG] | [PRÜFUNG] |
| Tauschanträge und Zustimmung | Nachvollziehbarkeit | [BEGRÜNDUNG] | [PRÜFUNG] |
| Geburtsdatum (nur Regelprüfung) | Jugendschutz | [BEGRÜNDUNG] | [PRÜFUNG] |
| Einsatzbeschränkungen | Schutzvorschriften | [BEGRÜNDUNG] | [PRÜFUNG] |
| Plan/Ist-Hinweise | Klärung von Abweichungen | [BEGRÜNDUNG] | [PRÜFUNG] |
14. Streitbeilegung
- Bei Meinungsverschiedenheiten verhandeln die Parteien innerhalb von [FRIST] Tagen.
- Für die in § 97 Abs. 1 Z 2 ArbVG genannten Regelungen der Arbeitszeitverteilung kann die Schlichtungsstelle angerufen werden (§ 97 Abs. 2 ArbVG). Weitere Regelungen: [ZUSÄTZLICHE VEREINBARUNG].
- Die Entscheidung der Schlichtungsstelle ersetzt nicht die Prüfung der Datenschutzkonformität.
15. Schlussbestimmungen
- Die Vereinbarung tritt am [DATUM] in Kraft.
- Sie wird auf [unbestimmte Zeit / BEFRISTUNG] geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von [FRIST] zum [TERMIN] schriftlich gekündigt werden. Nachwirkung: [REGELUNG].
- Sie wird im Betrieb aufgelegt oder digital zugänglich gemacht.
- Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem Zweck am nächsten kommt.
[ORT], [DATUM]
Für das Unternehmen: [NAME, FUNKTION]
Für den Betriebsrat: [NAME, FUNKTION]