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Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Vorlage für kloq (Art. 35 DSGVO, Art. 22 revDSG)

Draft – to be reviewed by a lawyer before publication

This text is a draft and not legal advice. It has not been reviewed by a lawyer and must not be read as binding. Provider company details appear as placeholders in square brackets.

Version 2026-1-entwurf

Open points

These points have to be resolved before publication.

  1. Ob eine DSFA zwingend ist, hängt vom Einzelfall ab. In der Recherche ist offen, welche Szenarien zwingend eine DSFA erfordern und ob [FIRMA] ein Muster für Zeit, People und Pay liefern muss. Diese Vorlage ist ein Vorschlag, keine Feststellung einer Pflicht.
  2. Deutschland: Die Muss-Liste (Stand 17.10.2018) der Datenschutzkonferenz ist als Spiegel einer Landesbehörde gelesen; eine aktuelle Fassung und die Liste Ihrer Landesbehörde sind zu prüfen.
  3. Österreich: Die Erläuterungen der Datenschutzbehörde zur DSFA-Verordnung sind gelesen. Die Ausnahme der Personalverwaltung (DSFA-AV A02) deckt Standort und Biometrie nicht; ob Ihre Verarbeitung noch „reine Personalverwaltung“ ist, ist zu prüfen.
  4. Schweiz: Art. 22 revDSG ist im Wortlaut geprüft (Ausnahmen in Abs. 4 und 5). Zur Auslegung, zur Praxis des EDÖB und zum Verfahren der Vorabkonsultation liegt nichts Geprüftes vor.
  5. Biometrie: Die Rechtsprechung (OGH 9 ObA 109/06d; LAG Berlin-Brandenburg 10 Sa 2130/19) liegt nur über Sekundärquellen vor. Zu klären ist, ob Biometrie im Unternehmen überhaupt je erforderlich sein kann.
  6. Standort: Die österreichische Rechtsprechung zu GPS (OGH 9 ObA 120/19s) liegt nur über Sekundärquellen vor. Zugriff auf den Gerätestandort in der App ist zusätzlich ein Zugriff auf Endeinrichtungen (DE § 25 TDDDG, AT § 165 Abs. 3 TKG 2021); die Normen sind nicht an der Primärquelle geprüft.
  7. Ob bei hohem Restrisiko eine Konsultation der Aufsichtsbehörde nötig ist, und das Verfahren dafür, sind nicht geprüft.
  8. Datenübermittlung an Anbieter in den USA (Belegerkennung, Push): Das Rechtsmittel gegen den Angemessenheitsbeschluss (EuGH C-703/25 P) ist anhängig; der Stand ist nicht geprüft.
  9. AI Act: Falls Funktionen Leistung oder Verhalten bewerten, ist die Hochrisiko-Einstufung zu prüfen. kloq enthält nach dem Funktionsumfang keine solche Funktion; Beobachtung nötig.

This text is only available in German. The German version is the binding one.

1. Zweck dieser Vorlage und Ablauf

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist eine strukturierte Prüfung, die vor der Verarbeitung durchgeführt wird, wenn sie voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen mit sich bringt (Art. 35 DSGVO; Schweiz Art. 22 revDSG). Sie besteht aus:

  1. Beschreibung der Verarbeitung (Abschnitt 3).
  2. Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit (Abschnitt 4).
  3. Bewertung der Risiken für die Betroffenen (Abschnitte 5 bis 8).
  4. Maßnahmen zur Bewältigung der Risiken (jeweils in der Szenarien-Tabelle).
  5. Konsultation (Abschnitt 9) und Freigabe (Abschnitt 11).

Die Vorlage deckt vier Szenarien ab: A Standort, B Biometrie-Terminal, C Gesundheitsdaten, D Zugriffsprotokolle. Bearbeiten Sie nur die Szenarien, die Sie einsetzen. Ein Szenario, das Sie nicht einsetzen, wird gestrichen und im Kopfteil vermerkt.

2. Allgemeine Angaben

AngabeEintrag
Verantwortlicher[UNTERNEHMEN], [ANSCHRIFT], [LAND]
Verfasser/in der DSFA[NAME, FUNKTION]
Datenschutzbeauftragte/r[NAME ODER „NICHT BESTELLT“]
Datum / Version[DATUM] / [VERSION]
Betroffene Systemekloq (Module time, mobile, [people], [pay]), Hosting [ANBIETER]
Auftragsverarbeiter[FIRMA], Hosting EU [BESTÄTIGEN]; weitere: [AUFLISTEN]
Betriebsvereinbarung / Reglement[BEZEICHNUNG, DATUM ODER „KEINE“]
Szenarien in dieser DSFAA / B / C / D (Nichtzutreffendes streichen)
Nächste Überprüfung[DATUM, Vorschlag: 12 Monate oder bei Änderung]

2.1 Schwellenwertprüfung: Ist eine DSFA nötig?

Das Ergebnis trägt das Unternehmen selbst ein. Die Hinweise unten sind Fundstellen aus der Recherche, keine abschließende Aussage.

LandHinweis aus der RechercheAnwendung auf Ihren Fall
ÖsterreichDie DSFA-Verordnung (BGBl. II 278/2018) nennt Verarbeitungen zum Aufenthaltsort oder Ortswechsel (zum Beispiel GPS, Apps), Biometrie zur eindeutigen Identifizierung und die Kombination mehrerer Kriterien. Beschäftigte gelten als schutzbedürftig. Eine Ausnahme gilt für reine Personalverwaltung (DSFA-AV A02)[JA / NEIN / BEGRÜNDUNG]
DeutschlandDie Muss-Liste der Datenschutzkonferenz nennt unter Nr. 1 Biometrie zur Identifizierung mit einem weiteren Kriterium (Beispiel Fingerabdrucksensoren) und unter Nr. 8 die Geolokalisierung von Beschäftigten[JA / NEIN / BEGRÜNDUNG]
SchweizArt. 22 revDSG verlangt eine DSFA bei voraussichtlich hohem Risiko. Private Verantwortliche sind ausgenommen, wenn sie zur Bearbeitung gesetzlich verpflichtet sind (Abs. 4), und bei zertifiziertem System oder Verhaltenskodex (Abs. 5)[JA / NEIN / BEGRÜNDUNG]
AlleReines Stempeln per NFC-Tag ohne GPS erfordert wahrscheinlich keine DSFA, aber eine dokumentierte Risikobewertung[JA / NEIN / BEGRÜNDUNG]

3. Beschreibung der Verarbeitung

AngabeEintrag
Art der VerarbeitungErfassung von Arbeitszeit und Abwesenheiten durch kloq, Auswertung für Abrechnung und Planung
Zweck[ZWECK JE SZENARIO]
BetroffeneBeschäftigte [ANZAHL, GRUPPEN, EINSCHLIESSLICH ABHÄNGIG BESCHÄFTIGTER]
DatenkategorienSiehe Szenarien
EmpfängerTeamleitung, Personal, Lohnbüro, Administration, Auftragsverarbeiter [FIRMA], gegebenenfalls Push-Dienste, Anbieter der Belegerkennung
SpeicherdauerSiehe Verarbeitungsverzeichnis und Betriebsvereinbarung, Abschnitt „Fristen“
TechnikWeboberfläche, Mitarbeiter-App, Kiosk und Terminal, Schnittstellen zur Lohnabrechnung
RechtsgrundlagenArt. 6 Abs. 1 lit. b, c, f DSGVO; Art. 9 Abs. 2 lit. a oder b DSGVO bei besonderen Kategorien; DE § 26 BDSG zusätzlich; AT ArbVG; CH Art. 328b OR, Art. 26 ArGV 3, revDSG

4. Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit

Das Unternehmen prüft für jede Datenkategorie, ob sie erforderlich ist und ob ein milderes Mittel genügt. Eine Betriebsvereinbarung ersetzt diese Prüfung nicht: Auch Kollektivvereinbarungen müssen Art. 5, 6 und 9 DSGVO einhalten.

DatenkategorieZweckErforderlich, weilMilderes Mittel (geprüft, verworfen, warum)
ZeitbuchungenArbeitszeitaufzeichnung[BEGRÜNDUNG][PRÜFUNG]
Standortergebnis[ZWECK][BEGRÜNDUNG]NFC-Tag statt GPS; nur Ergebnis statt Koordinate: [PRÜFUNG]
Biometrisches Merkmal[ZWECK][BEGRÜNDUNG]Ausweis oder PIN: [PRÜFUNG]
KrankenstandsangabenEntgeltfortzahlung[BEGRÜNDUNG]Nur Tatsache und Dauer; Abruf statt Foto: [PRÜFUNG]
ZugriffsprotokollSicherheit, Transparenz[BEGRÜNDUNG]Beschränkung auf sensible Felder: [PRÜFUNG]

5. Szenario A: Standort (Geofence, NFC-Tag, GPS beim Stempeln)

5.1 Beschreibung

  1. Modus: aus / nur NFC-Tag / Geofence mit Markierung / Geofence mit Durchsetzung. Gewählt: [MODUS].
  2. Daten: Standortergebnis (innerhalb, außerhalb, unbekannt, nicht erhoben), Genauigkeit, Kennung des Geofence oder Tags. Koordinaten werden standardmäßig nicht gespeichert. Falls doch: [BEGRÜNDUNG, FRIST HÖCHSTENS 30 TAGE, VERSCHLÜSSELT, GETRENNTE TABELLE].
  3. Abfrage nur beim Stempeln, nie im Hintergrund; keine Pflicht zur Standortfreigabe, gleichwertiger Kanal vorhanden.
  4. Rechtliche Hinweise: AT Kontrollmaßnahme nach § 96 Abs. 1 Z 3 ArbVG beziehungsweise § 10 AVRAG; DE § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG; CH Art. 26 ArGV 3 (keine Verhaltensüberwachung) und Art. 328b OR.

5.2 Risiken und Maßnahmen

Nr.Risiko für BetroffeneEintrittSchwereMaßnahmenRestrisiko
A1Bewegungsprofil durch Verknüpfung mehrerer Standortpunkte[N / M / H][N / M / H]Keine Koordinaten; Dienstgang-Beginn und -Ende nicht zu Wegen verbinden; Auswertungsverbot[ ]
A2„Außerhalb“-Markierung führt zu Sanktionen (Außendienst, Homeoffice, Baustelle)[ ][ ]Markierung nur Hinweis für Personal; Teamleitung sieht nur „Plausibilisierung nötig“; keine automatische Ablehnung[ ]
A3Druck zur Standortfreigabe auf privatem Gerät[ ][ ]Freigabe nie Pflicht; Alternative über Kiosk oder Web; keine Nachteile; Ablehnung wird ohne Folgen dokumentiert[ ]
A4Dauerortung durch Betriebssystem-Freigabe[ ][ ]Nur „Beim Verwenden der App“; keine Hintergrund-Freigabe; automatisierter Test der App-Berechtigungen[ ]
A5Zu lange Speicherung von Rohdaten[ ][ ]Tägliche Löschung; Frist höchstens 30 Tage; Löschprotokoll ohne Personenbezug[ ]
A6Ungenauer oder manipulierter Standort führt zu falscher Bewertung[ ][ ]Buchung nie stillschweigend verwerfen; Genauigkeit mit speichern; menschliche Prüfung[ ]
A7Zugriff Unbefugter auf Standortdaten[ ][ ]Rollenmatrix: nur Person und Personal; Feldverschlüsselung; keine Koordinaten in Protokollen oder Fehlerberichten[ ]
A8NFC-Tag-Kennung verrät Standort[ ][ ]Tag-Kennung nur gehasht pro Mandant[ ]

6. Szenario B: Biometrie-Terminal

6.1 Beschreibung

  1. Biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung sind besondere Kategorie (Art. 9 Abs. 1 DSGVO); CH: besonders schützenswert (Art. 5 lit. c Ziff. 4 revDSG), Einwilligung ausdrücklich (Art. 6 Abs. 7 revDSG).
  2. Das Merkmal bleibt im Terminal. kloq erhält nur die Personenkennung. Das Unternehmen bleibt Verantwortlicher. Terminal-Hersteller: [NAME, ROLLE].
  3. Rechtsprechung: AT Fingerscan ohne Zustimmung des Betriebsrats unzulässig; DE Fingerabdruck-Zeiterfassung als nicht erforderlich beurteilt, Verweigerung ohne Abmahnungsfolge.
  4. Voraussetzung: Nicht-Biometrie-Alternative ohne Nachteil.

6.2 Risiken und Maßnahmen

Nr.Risiko für BetroffeneEintrittSchwereMaßnahmenRestrisiko
B1Unfreiwillige Teilnahme (Abhängigkeit im Arbeitsverhältnis)[ ][ ]Alternative (Ausweis, PIN) gleichwertig; Ablehnung ohne Nachteil; Einwilligung ausdrücklich und dokumentiert[ ]
B2Schlussfolgerung auf Verweigerer aus dem Kanal[ ][ ]Kanal nur für Berechtigte; Auswertungsverbot; Dienstplan und Berichte zeigen den Kanal nicht[ ]
B3Diebstahl oder Missbrauch biometrischer Merkmale (nicht widerrufbar)[ ][ ]Merkmal nur im Terminal; Verschlüsselung; Export am Terminal deaktiviert; gesicherte Verbindung zwischen Terminal und Gateway[ ]
B4Merkmal bleibt nach Widerruf oder Austritt gespeichert[ ][ ]Löschbefehl an das Terminal mit Bestätigung; Frist [7 TAGE]; Status sichtbar; Terminal offline: Befehl in Warteschlange[ ]
B5Fehlerkennung führt zu falscher Zuordnung[ ][ ]Korrekturverfahren, menschliche Prüfung[ ]
B6Unklare Verantwortlichkeit zwischen Unternehmen und Hersteller[ ][ ]Auftragsverarbeitungsvertrag oder Klärung der Rolle des Herstellers[ ]
B7Verarbeitung ohne Erforderlichkeit[ ][ ]Dokumentierte Erforderlichkeitsprüfung (Abschnitt 4); sonst Verzicht[ ]

7. Szenario C: Gesundheitsdaten (Krankenstand, Anhänge, Schutzzeiträume)

7.1 Beschreibung

  1. Gesundheitsdaten sind besondere Kategorie (Art. 9 DSGVO). Zulässig nur, soweit zur Ausübung arbeitsrechtlicher Rechte und Pflichten erforderlich (Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO; DE § 26 Abs. 3 BDSG); CH Art. 328b OR.
  2. Erforderlich ist regelmäßig nur die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und gegebenenfalls ein Hinweis auf Arbeitsunfall. Keine Diagnose.
  3. Upload eines Fotos der Bescheinigung: [AUS / EIN, BEGRÜNDUNG]. In Deutschland ruft der Arbeitgeber bei gesetzlich Versicherten die elektronische Bescheinigung ab (seit 1. Januar 2023).
  4. Schwangerschaft, Stillzeit und Behinderung erscheinen in der Planung nur als neutrale Einsatzbeschränkung ohne Grund.

7.2 Risiken und Maßnahmen

Nr.Risiko für BetroffeneEintrittSchwereMaßnahmenRestrisiko
C1Diagnose gelangt zum Arbeitgeber (falsche Ausfertigung fotografiert)[ ][ ]Warnhinweis „nur Arbeitgeber-Ausfertigung“; optional Prüfung auf Diagnose-Felder mit Ablehnung oder Schwärzung; Upload standardmäßig aus (DE)[ ]
C2Kollegen oder Teamleitung erfahren den Krankheitsgrund[ ][ ]Team sieht nur „abwesend“; Arten aus Mindestkatalog; Anhänge nur Personal und Lohnbüro[ ]
C3Weitergabe an Dritte (Exporte, Schnittstellen, Belegerkennung)[ ][ ]Gesundheitsanhänge nie in Exporte oder Schnittstellen; Belegerkennung nie auf Bescheinigungen; getrennte Speicherklasse[ ]
C4Zugriff Unbefugter[ ][ ]Verschlüsselung; kurzlebige signierte Links; Malware-Prüfung; Metadaten entfernen; jeder Zugriff protokolliert[ ]
C5Zu lange Aufbewahrung[ ][ ]Anhang bis Abrechnung plus 6 Monate; Löschung mit Vier-Augen-Freigabe[ ]
C6Schutzzeiträume (Schwangerschaft, Behinderung) werden offengelegt[ ][ ]Nur Art und Zeitraum, keine Diagnose; Planung sieht nur Einsatzbeschränkung; Geburtsdatum nie in Teamansichten[ ]
C7Rückschluss auf Gesundheit aus Häufigkeit von Fehlzeiten[ ][ ]Auswertungsverbot für Krankheitshäufigkeit je Person[ ]

8. Szenario D: Zugriffsprotokolle

8.1 Beschreibung

  1. kloq protokolliert Administrationsvorgänge, Anmeldungen, Exporte und Zugriffe auf sensible Felder. Beschäftigte können „Wer hat meine Daten gesehen?“ einsehen: Datum, Rolle, Objektart, Zweck. Namen der Zugreifenden sind optional und standardmäßig aus.
  2. Das Protokoll ist ein Datenbestand über Personal, Teamleitungen und Administration und selbst mitbestimmungsrelevant (AT § 96 Abs. 1 Z 3 und § 96a ArbVG; DE § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).
  3. Datum und Zweck von Abfragen sind auskunftspflichtig, die Namen der Abfragenden grundsätzlich nicht (EuGH C-579/21).
  4. CH: Bei umfangreicher automatisierter Bearbeitung besonders schützenswerter Daten oder Profiling mit hohem Risiko ist eine Protokollierung vorgesehen, Aufbewahrung mindestens ein Jahr, getrennt vom System (Art. 4 DSV).

8.2 Risiken und Maßnahmen

Nr.Risiko für BetroffeneEintrittSchwereMaßnahmenRestrisiko
D1Protokoll wird zur Kontrolle der Zugreifenden (Personal, Teamleitung) verwendet[ ][ ]Zweckbindung in der Betriebsvereinbarung; Einsicht für Betriebsrat zu zweit; Auswertungsverbot[ ]
D2Personenbezug im Protokoll verhindert Löschung[ ][ ]Nur Pseudonyme im unveränderlichen Teil; Inhalte verschlüsselt mit Personenschlüssel; Löschung durch Vernichtung des Schlüssels[ ]
D3Namen der Zugreifenden werden offengelegt[ ][ ]Standard: nur Rolle und Zweck; Namen nur bei berechtigtem Interesse[ ]
D4Zu lange Speicherung[ ][ ]12 Monate Einsichtsprotokoll; Fristen im Löschkonzept[ ]
D5Protokoll enthält Inhalte (Gesundheit, Standort)[ ][ ]Keine Inhalte im Anwendungsprotokoll; Nutzdaten verschlüsselt[ ]
D6Manipulation oder Verlust des Protokolls[ ][ ]Verkettetes, manipulationssicheres Protokoll; tägliche Integritätsprüfung; getrennte Sicherung[ ]
D7Anzeige gefährdet interne Untersuchung[ ][ ]Begründete, zeitlich begrenzte Verzögerung im zulässigen Rahmen; Auskunftsanspruch bleibt[ ]

9. Konsultation

  1. Betriebsrat / Arbeitnehmervertretung. Der Betriebsrat (CH: Arbeitnehmervertretung oder die Arbeitnehmenden) wurde am [DATUM] einbezogen. Stellungnahme: [ZUSAMMENFASSUNG]. Berücksichtigung: [ERGEBNIS].
  2. Datenschutzbeauftragte/r. Beratung am [DATUM]. Stellungnahme: [ZUSAMMENFASSUNG]. Gefolgt oder abgewichen, mit Begründung: [BEGRÜNDUNG].
  3. Betroffene. Meinungen der Betroffenen oder ihrer Vertretung wurden eingeholt: [WIE / WARUM NICHT].
  4. Auftragsverarbeiter. [FIRMA] hat die technischen Angaben (Datenflüsse, Maßnahmen) bereitgestellt: [DATUM].
  5. Aufsichtsbehörde. Verbleibt ein hohes Restrisiko, ist zu prüfen, ob die Aufsichtsbehörde zu konsultieren ist: [ENTSCHEIDUNG UND BEGRÜNDUNG].

10. Gesamtbewertung

SzenarioRestrisikoEntscheidung
A Standort[NIEDRIG / MITTEL / HOCH][EINFÜHRUNG / EINFÜHRUNG MIT AUFLAGEN / VERZICHT]
B Biometrie[ ][ ]
C Gesundheit[ ][ ]
D Zugriffsprotokolle[ ][ ]

Auflagen und Fristen: [AUFLISTEN].

11. Freigabe und Überprüfung

  1. Die Verantwortliche beziehungsweise der Verantwortliche hat die DSFA geprüft und freigegeben am [DATUM]: [NAME, FUNKTION].
  2. Das Mitbestimmungs-Gate in kloq wird erst nach der Freigabe bestätigt. Es sperrt die Funktion nicht technisch; die Einhaltung ist Sache des Unternehmens.
  3. Die DSFA wird überprüft bei jeder neuen Funktion (Änderungsfall nach der Betriebsvereinbarung), bei Änderungen der Verarbeitung, bei Sicherheitsvorfällen und spätestens am [DATUM].

[ORT], [DATUM]

[NAME, FUNKTION]