Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Vorlage für kloq (Art. 35 DSGVO, Art. 22 revDSG)
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Version 2026-1-entwurf
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- Ob eine DSFA zwingend ist, hängt vom Einzelfall ab. In der Recherche ist offen, welche Szenarien zwingend eine DSFA erfordern und ob [FIRMA] ein Muster für Zeit, People und Pay liefern muss. Diese Vorlage ist ein Vorschlag, keine Feststellung einer Pflicht.
- Deutschland: Die Muss-Liste (Stand 17.10.2018) der Datenschutzkonferenz ist als Spiegel einer Landesbehörde gelesen; eine aktuelle Fassung und die Liste Ihrer Landesbehörde sind zu prüfen.
- Österreich: Die Erläuterungen der Datenschutzbehörde zur DSFA-Verordnung sind gelesen. Die Ausnahme der Personalverwaltung (DSFA-AV A02) deckt Standort und Biometrie nicht; ob Ihre Verarbeitung noch „reine Personalverwaltung“ ist, ist zu prüfen.
- Schweiz: Art. 22 revDSG ist im Wortlaut geprüft (Ausnahmen in Abs. 4 und 5). Zur Auslegung, zur Praxis des EDÖB und zum Verfahren der Vorabkonsultation liegt nichts Geprüftes vor.
- Biometrie: Die Rechtsprechung (OGH 9 ObA 109/06d; LAG Berlin-Brandenburg 10 Sa 2130/19) liegt nur über Sekundärquellen vor. Zu klären ist, ob Biometrie im Unternehmen überhaupt je erforderlich sein kann.
- Standort: Die österreichische Rechtsprechung zu GPS (OGH 9 ObA 120/19s) liegt nur über Sekundärquellen vor. Zugriff auf den Gerätestandort in der App ist zusätzlich ein Zugriff auf Endeinrichtungen (DE § 25 TDDDG, AT § 165 Abs. 3 TKG 2021); die Normen sind nicht an der Primärquelle geprüft.
- Ob bei hohem Restrisiko eine Konsultation der Aufsichtsbehörde nötig ist, und das Verfahren dafür, sind nicht geprüft.
- Datenübermittlung an Anbieter in den USA (Belegerkennung, Push): Das Rechtsmittel gegen den Angemessenheitsbeschluss (EuGH C-703/25 P) ist anhängig; der Stand ist nicht geprüft.
- AI Act: Falls Funktionen Leistung oder Verhalten bewerten, ist die Hochrisiko-Einstufung zu prüfen. kloq enthält nach dem Funktionsumfang keine solche Funktion; Beobachtung nötig.
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1. Zweck dieser Vorlage und Ablauf
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist eine strukturierte Prüfung, die vor der Verarbeitung durchgeführt wird, wenn sie voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen mit sich bringt (Art. 35 DSGVO; Schweiz Art. 22 revDSG). Sie besteht aus:
- Beschreibung der Verarbeitung (Abschnitt 3).
- Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit (Abschnitt 4).
- Bewertung der Risiken für die Betroffenen (Abschnitte 5 bis 8).
- Maßnahmen zur Bewältigung der Risiken (jeweils in der Szenarien-Tabelle).
- Konsultation (Abschnitt 9) und Freigabe (Abschnitt 11).
Die Vorlage deckt vier Szenarien ab: A Standort, B Biometrie-Terminal, C Gesundheitsdaten, D Zugriffsprotokolle. Bearbeiten Sie nur die Szenarien, die Sie einsetzen. Ein Szenario, das Sie nicht einsetzen, wird gestrichen und im Kopfteil vermerkt.
2. Allgemeine Angaben
| Angabe | Eintrag |
|---|---|
| Verantwortlicher | [UNTERNEHMEN], [ANSCHRIFT], [LAND] |
| Verfasser/in der DSFA | [NAME, FUNKTION] |
| Datenschutzbeauftragte/r | [NAME ODER „NICHT BESTELLT“] |
| Datum / Version | [DATUM] / [VERSION] |
| Betroffene Systeme | kloq (Module time, mobile, [people], [pay]), Hosting [ANBIETER] |
| Auftragsverarbeiter | [FIRMA], Hosting EU [BESTÄTIGEN]; weitere: [AUFLISTEN] |
| Betriebsvereinbarung / Reglement | [BEZEICHNUNG, DATUM ODER „KEINE“] |
| Szenarien in dieser DSFA | A / B / C / D (Nichtzutreffendes streichen) |
| Nächste Überprüfung | [DATUM, Vorschlag: 12 Monate oder bei Änderung] |
2.1 Schwellenwertprüfung: Ist eine DSFA nötig?
Das Ergebnis trägt das Unternehmen selbst ein. Die Hinweise unten sind Fundstellen aus der Recherche, keine abschließende Aussage.
| Land | Hinweis aus der Recherche | Anwendung auf Ihren Fall |
|---|---|---|
| Österreich | Die DSFA-Verordnung (BGBl. II 278/2018) nennt Verarbeitungen zum Aufenthaltsort oder Ortswechsel (zum Beispiel GPS, Apps), Biometrie zur eindeutigen Identifizierung und die Kombination mehrerer Kriterien. Beschäftigte gelten als schutzbedürftig. Eine Ausnahme gilt für reine Personalverwaltung (DSFA-AV A02) | [JA / NEIN / BEGRÜNDUNG] |
| Deutschland | Die Muss-Liste der Datenschutzkonferenz nennt unter Nr. 1 Biometrie zur Identifizierung mit einem weiteren Kriterium (Beispiel Fingerabdrucksensoren) und unter Nr. 8 die Geolokalisierung von Beschäftigten | [JA / NEIN / BEGRÜNDUNG] |
| Schweiz | Art. 22 revDSG verlangt eine DSFA bei voraussichtlich hohem Risiko. Private Verantwortliche sind ausgenommen, wenn sie zur Bearbeitung gesetzlich verpflichtet sind (Abs. 4), und bei zertifiziertem System oder Verhaltenskodex (Abs. 5) | [JA / NEIN / BEGRÜNDUNG] |
| Alle | Reines Stempeln per NFC-Tag ohne GPS erfordert wahrscheinlich keine DSFA, aber eine dokumentierte Risikobewertung | [JA / NEIN / BEGRÜNDUNG] |
3. Beschreibung der Verarbeitung
| Angabe | Eintrag |
|---|---|
| Art der Verarbeitung | Erfassung von Arbeitszeit und Abwesenheiten durch kloq, Auswertung für Abrechnung und Planung |
| Zweck | [ZWECK JE SZENARIO] |
| Betroffene | Beschäftigte [ANZAHL, GRUPPEN, EINSCHLIESSLICH ABHÄNGIG BESCHÄFTIGTER] |
| Datenkategorien | Siehe Szenarien |
| Empfänger | Teamleitung, Personal, Lohnbüro, Administration, Auftragsverarbeiter [FIRMA], gegebenenfalls Push-Dienste, Anbieter der Belegerkennung |
| Speicherdauer | Siehe Verarbeitungsverzeichnis und Betriebsvereinbarung, Abschnitt „Fristen“ |
| Technik | Weboberfläche, Mitarbeiter-App, Kiosk und Terminal, Schnittstellen zur Lohnabrechnung |
| Rechtsgrundlagen | Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, f DSGVO; Art. 9 Abs. 2 lit. a oder b DSGVO bei besonderen Kategorien; DE § 26 BDSG zusätzlich; AT ArbVG; CH Art. 328b OR, Art. 26 ArGV 3, revDSG |
4. Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
Das Unternehmen prüft für jede Datenkategorie, ob sie erforderlich ist und ob ein milderes Mittel genügt. Eine Betriebsvereinbarung ersetzt diese Prüfung nicht: Auch Kollektivvereinbarungen müssen Art. 5, 6 und 9 DSGVO einhalten.
| Datenkategorie | Zweck | Erforderlich, weil | Milderes Mittel (geprüft, verworfen, warum) |
|---|---|---|---|
| Zeitbuchungen | Arbeitszeitaufzeichnung | [BEGRÜNDUNG] | [PRÜFUNG] |
| Standortergebnis | [ZWECK] | [BEGRÜNDUNG] | NFC-Tag statt GPS; nur Ergebnis statt Koordinate: [PRÜFUNG] |
| Biometrisches Merkmal | [ZWECK] | [BEGRÜNDUNG] | Ausweis oder PIN: [PRÜFUNG] |
| Krankenstandsangaben | Entgeltfortzahlung | [BEGRÜNDUNG] | Nur Tatsache und Dauer; Abruf statt Foto: [PRÜFUNG] |
| Zugriffsprotokoll | Sicherheit, Transparenz | [BEGRÜNDUNG] | Beschränkung auf sensible Felder: [PRÜFUNG] |
5. Szenario A: Standort (Geofence, NFC-Tag, GPS beim Stempeln)
5.1 Beschreibung
- Modus: aus / nur NFC-Tag / Geofence mit Markierung / Geofence mit Durchsetzung. Gewählt: [MODUS].
- Daten: Standortergebnis (innerhalb, außerhalb, unbekannt, nicht erhoben), Genauigkeit, Kennung des Geofence oder Tags. Koordinaten werden standardmäßig nicht gespeichert. Falls doch: [BEGRÜNDUNG, FRIST HÖCHSTENS 30 TAGE, VERSCHLÜSSELT, GETRENNTE TABELLE].
- Abfrage nur beim Stempeln, nie im Hintergrund; keine Pflicht zur Standortfreigabe, gleichwertiger Kanal vorhanden.
- Rechtliche Hinweise: AT Kontrollmaßnahme nach § 96 Abs. 1 Z 3 ArbVG beziehungsweise § 10 AVRAG; DE § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG; CH Art. 26 ArGV 3 (keine Verhaltensüberwachung) und Art. 328b OR.
5.2 Risiken und Maßnahmen
| Nr. | Risiko für Betroffene | Eintritt | Schwere | Maßnahmen | Restrisiko |
|---|---|---|---|---|---|
| A1 | Bewegungsprofil durch Verknüpfung mehrerer Standortpunkte | [N / M / H] | [N / M / H] | Keine Koordinaten; Dienstgang-Beginn und -Ende nicht zu Wegen verbinden; Auswertungsverbot | [ ] |
| A2 | „Außerhalb“-Markierung führt zu Sanktionen (Außendienst, Homeoffice, Baustelle) | [ ] | [ ] | Markierung nur Hinweis für Personal; Teamleitung sieht nur „Plausibilisierung nötig“; keine automatische Ablehnung | [ ] |
| A3 | Druck zur Standortfreigabe auf privatem Gerät | [ ] | [ ] | Freigabe nie Pflicht; Alternative über Kiosk oder Web; keine Nachteile; Ablehnung wird ohne Folgen dokumentiert | [ ] |
| A4 | Dauerortung durch Betriebssystem-Freigabe | [ ] | [ ] | Nur „Beim Verwenden der App“; keine Hintergrund-Freigabe; automatisierter Test der App-Berechtigungen | [ ] |
| A5 | Zu lange Speicherung von Rohdaten | [ ] | [ ] | Tägliche Löschung; Frist höchstens 30 Tage; Löschprotokoll ohne Personenbezug | [ ] |
| A6 | Ungenauer oder manipulierter Standort führt zu falscher Bewertung | [ ] | [ ] | Buchung nie stillschweigend verwerfen; Genauigkeit mit speichern; menschliche Prüfung | [ ] |
| A7 | Zugriff Unbefugter auf Standortdaten | [ ] | [ ] | Rollenmatrix: nur Person und Personal; Feldverschlüsselung; keine Koordinaten in Protokollen oder Fehlerberichten | [ ] |
| A8 | NFC-Tag-Kennung verrät Standort | [ ] | [ ] | Tag-Kennung nur gehasht pro Mandant | [ ] |
6. Szenario B: Biometrie-Terminal
6.1 Beschreibung
- Biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung sind besondere Kategorie (Art. 9 Abs. 1 DSGVO); CH: besonders schützenswert (Art. 5 lit. c Ziff. 4 revDSG), Einwilligung ausdrücklich (Art. 6 Abs. 7 revDSG).
- Das Merkmal bleibt im Terminal. kloq erhält nur die Personenkennung. Das Unternehmen bleibt Verantwortlicher. Terminal-Hersteller: [NAME, ROLLE].
- Rechtsprechung: AT Fingerscan ohne Zustimmung des Betriebsrats unzulässig; DE Fingerabdruck-Zeiterfassung als nicht erforderlich beurteilt, Verweigerung ohne Abmahnungsfolge.
- Voraussetzung: Nicht-Biometrie-Alternative ohne Nachteil.
6.2 Risiken und Maßnahmen
| Nr. | Risiko für Betroffene | Eintritt | Schwere | Maßnahmen | Restrisiko |
|---|---|---|---|---|---|
| B1 | Unfreiwillige Teilnahme (Abhängigkeit im Arbeitsverhältnis) | [ ] | [ ] | Alternative (Ausweis, PIN) gleichwertig; Ablehnung ohne Nachteil; Einwilligung ausdrücklich und dokumentiert | [ ] |
| B2 | Schlussfolgerung auf Verweigerer aus dem Kanal | [ ] | [ ] | Kanal nur für Berechtigte; Auswertungsverbot; Dienstplan und Berichte zeigen den Kanal nicht | [ ] |
| B3 | Diebstahl oder Missbrauch biometrischer Merkmale (nicht widerrufbar) | [ ] | [ ] | Merkmal nur im Terminal; Verschlüsselung; Export am Terminal deaktiviert; gesicherte Verbindung zwischen Terminal und Gateway | [ ] |
| B4 | Merkmal bleibt nach Widerruf oder Austritt gespeichert | [ ] | [ ] | Löschbefehl an das Terminal mit Bestätigung; Frist [7 TAGE]; Status sichtbar; Terminal offline: Befehl in Warteschlange | [ ] |
| B5 | Fehlerkennung führt zu falscher Zuordnung | [ ] | [ ] | Korrekturverfahren, menschliche Prüfung | [ ] |
| B6 | Unklare Verantwortlichkeit zwischen Unternehmen und Hersteller | [ ] | [ ] | Auftragsverarbeitungsvertrag oder Klärung der Rolle des Herstellers | [ ] |
| B7 | Verarbeitung ohne Erforderlichkeit | [ ] | [ ] | Dokumentierte Erforderlichkeitsprüfung (Abschnitt 4); sonst Verzicht | [ ] |
7. Szenario C: Gesundheitsdaten (Krankenstand, Anhänge, Schutzzeiträume)
7.1 Beschreibung
- Gesundheitsdaten sind besondere Kategorie (Art. 9 DSGVO). Zulässig nur, soweit zur Ausübung arbeitsrechtlicher Rechte und Pflichten erforderlich (Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO; DE § 26 Abs. 3 BDSG); CH Art. 328b OR.
- Erforderlich ist regelmäßig nur die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und gegebenenfalls ein Hinweis auf Arbeitsunfall. Keine Diagnose.
- Upload eines Fotos der Bescheinigung: [AUS / EIN, BEGRÜNDUNG]. In Deutschland ruft der Arbeitgeber bei gesetzlich Versicherten die elektronische Bescheinigung ab (seit 1. Januar 2023).
- Schwangerschaft, Stillzeit und Behinderung erscheinen in der Planung nur als neutrale Einsatzbeschränkung ohne Grund.
7.2 Risiken und Maßnahmen
| Nr. | Risiko für Betroffene | Eintritt | Schwere | Maßnahmen | Restrisiko |
|---|---|---|---|---|---|
| C1 | Diagnose gelangt zum Arbeitgeber (falsche Ausfertigung fotografiert) | [ ] | [ ] | Warnhinweis „nur Arbeitgeber-Ausfertigung“; optional Prüfung auf Diagnose-Felder mit Ablehnung oder Schwärzung; Upload standardmäßig aus (DE) | [ ] |
| C2 | Kollegen oder Teamleitung erfahren den Krankheitsgrund | [ ] | [ ] | Team sieht nur „abwesend“; Arten aus Mindestkatalog; Anhänge nur Personal und Lohnbüro | [ ] |
| C3 | Weitergabe an Dritte (Exporte, Schnittstellen, Belegerkennung) | [ ] | [ ] | Gesundheitsanhänge nie in Exporte oder Schnittstellen; Belegerkennung nie auf Bescheinigungen; getrennte Speicherklasse | [ ] |
| C4 | Zugriff Unbefugter | [ ] | [ ] | Verschlüsselung; kurzlebige signierte Links; Malware-Prüfung; Metadaten entfernen; jeder Zugriff protokolliert | [ ] |
| C5 | Zu lange Aufbewahrung | [ ] | [ ] | Anhang bis Abrechnung plus 6 Monate; Löschung mit Vier-Augen-Freigabe | [ ] |
| C6 | Schutzzeiträume (Schwangerschaft, Behinderung) werden offengelegt | [ ] | [ ] | Nur Art und Zeitraum, keine Diagnose; Planung sieht nur Einsatzbeschränkung; Geburtsdatum nie in Teamansichten | [ ] |
| C7 | Rückschluss auf Gesundheit aus Häufigkeit von Fehlzeiten | [ ] | [ ] | Auswertungsverbot für Krankheitshäufigkeit je Person | [ ] |
8. Szenario D: Zugriffsprotokolle
8.1 Beschreibung
- kloq protokolliert Administrationsvorgänge, Anmeldungen, Exporte und Zugriffe auf sensible Felder. Beschäftigte können „Wer hat meine Daten gesehen?“ einsehen: Datum, Rolle, Objektart, Zweck. Namen der Zugreifenden sind optional und standardmäßig aus.
- Das Protokoll ist ein Datenbestand über Personal, Teamleitungen und Administration und selbst mitbestimmungsrelevant (AT § 96 Abs. 1 Z 3 und § 96a ArbVG; DE § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).
- Datum und Zweck von Abfragen sind auskunftspflichtig, die Namen der Abfragenden grundsätzlich nicht (EuGH C-579/21).
- CH: Bei umfangreicher automatisierter Bearbeitung besonders schützenswerter Daten oder Profiling mit hohem Risiko ist eine Protokollierung vorgesehen, Aufbewahrung mindestens ein Jahr, getrennt vom System (Art. 4 DSV).
8.2 Risiken und Maßnahmen
| Nr. | Risiko für Betroffene | Eintritt | Schwere | Maßnahmen | Restrisiko |
|---|---|---|---|---|---|
| D1 | Protokoll wird zur Kontrolle der Zugreifenden (Personal, Teamleitung) verwendet | [ ] | [ ] | Zweckbindung in der Betriebsvereinbarung; Einsicht für Betriebsrat zu zweit; Auswertungsverbot | [ ] |
| D2 | Personenbezug im Protokoll verhindert Löschung | [ ] | [ ] | Nur Pseudonyme im unveränderlichen Teil; Inhalte verschlüsselt mit Personenschlüssel; Löschung durch Vernichtung des Schlüssels | [ ] |
| D3 | Namen der Zugreifenden werden offengelegt | [ ] | [ ] | Standard: nur Rolle und Zweck; Namen nur bei berechtigtem Interesse | [ ] |
| D4 | Zu lange Speicherung | [ ] | [ ] | 12 Monate Einsichtsprotokoll; Fristen im Löschkonzept | [ ] |
| D5 | Protokoll enthält Inhalte (Gesundheit, Standort) | [ ] | [ ] | Keine Inhalte im Anwendungsprotokoll; Nutzdaten verschlüsselt | [ ] |
| D6 | Manipulation oder Verlust des Protokolls | [ ] | [ ] | Verkettetes, manipulationssicheres Protokoll; tägliche Integritätsprüfung; getrennte Sicherung | [ ] |
| D7 | Anzeige gefährdet interne Untersuchung | [ ] | [ ] | Begründete, zeitlich begrenzte Verzögerung im zulässigen Rahmen; Auskunftsanspruch bleibt | [ ] |
9. Konsultation
- Betriebsrat / Arbeitnehmervertretung. Der Betriebsrat (CH: Arbeitnehmervertretung oder die Arbeitnehmenden) wurde am [DATUM] einbezogen. Stellungnahme: [ZUSAMMENFASSUNG]. Berücksichtigung: [ERGEBNIS].
- Datenschutzbeauftragte/r. Beratung am [DATUM]. Stellungnahme: [ZUSAMMENFASSUNG]. Gefolgt oder abgewichen, mit Begründung: [BEGRÜNDUNG].
- Betroffene. Meinungen der Betroffenen oder ihrer Vertretung wurden eingeholt: [WIE / WARUM NICHT].
- Auftragsverarbeiter. [FIRMA] hat die technischen Angaben (Datenflüsse, Maßnahmen) bereitgestellt: [DATUM].
- Aufsichtsbehörde. Verbleibt ein hohes Restrisiko, ist zu prüfen, ob die Aufsichtsbehörde zu konsultieren ist: [ENTSCHEIDUNG UND BEGRÜNDUNG].
10. Gesamtbewertung
| Szenario | Restrisiko | Entscheidung |
|---|---|---|
| A Standort | [NIEDRIG / MITTEL / HOCH] | [EINFÜHRUNG / EINFÜHRUNG MIT AUFLAGEN / VERZICHT] |
| B Biometrie | [ ] | [ ] |
| C Gesundheit | [ ] | [ ] |
| D Zugriffsprotokolle | [ ] | [ ] |
Auflagen und Fristen: [AUFLISTEN].
11. Freigabe und Überprüfung
- Die Verantwortliche beziehungsweise der Verantwortliche hat die DSFA geprüft und freigegeben am [DATUM]: [NAME, FUNKTION].
- Das Mitbestimmungs-Gate in kloq wird erst nach der Freigabe bestätigt. Es sperrt die Funktion nicht technisch; die Einhaltung ist Sache des Unternehmens.
- Die DSFA wird überprüft bei jeder neuen Funktion (Änderungsfall nach der Betriebsvereinbarung), bei Änderungen der Verarbeitung, bei Sicherheitsvorfällen und spätestens am [DATUM].
[ORT], [DATUM]
[NAME, FUNKTION]